Gewerbliche Schutzrechte in den Staaten der arabischen Halbinsel

LS-MP unterhält seit vielen Jahren ein intensives Netzwerk zu den Staaten des Golfkooperationsrats (GCC) der arabischen Halbinsel, zu denen Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, sowie die Vereinigte Arabische Emirate gehören. Regelmäßige persönliche Kontakte mit den dortigen Kollegen gewährleisten einen reibungslosen, schnellen und auch kostengünstigen Ablauf der für die Anmeldung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in diesen Staaten notwendigen Maßnahmen.

Wir bieten:

– Anmeldung von Schutzrechten durch erfahrene Korrespondenzanwälte
– Beratung bei der Ausarbeitung einer IP-Strategie für den Markt der Staaten des Golf-Kooperationsrats, einschließlich Erstellen eines IP-Portfolios, Überwachung von Aktivitäten der Mitbewerber
– Ausarbeitung von Verträgen: Zusammen mit unseren Partnern der Kanzlei LS-IP Loth & Spuhler Intellectual Property Law erarbeiten wir Verträge über eine Zusammenarbeit mit Firmen aus Staaten des Golf-Kooperationsrats, Technologie-Transfer und Lizenzvergabe
– Durchsetzung von Patenten, Designs und Marken in Gerichtsverfahren oder in Verwaltungsverfahren vor den entsprechenden lokalen Behörden für Geistiges Eigentum
– Durchführung von Grenzbeschlagnahmeverfahren.

Unsere Serviceleistungen für Mandanten aus Staaten des Golf-Kooperationsrats umfassen sämtliche Leistungen im IP-Bereich, die unter dem Leistungsangebot Patente, Marken, Designs zusammengefasst sind.